Unsere Spielregeln (Schulsatzung, AGB’s)

  • Unser Musikstudio stellt sich die Aufgabe, Kinder in deren Entwicklung zu fördern, sowie musikbegeisterte Menschen wirkungsvoll dabei zu unterstützen, Musikalität zu entwickeln und/oder ein Musikinstrument leicht, schnell und mit viel Freude spielen zu lernen. 


  • Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen (bei uns Bayern) gilt auch für unser Musikstudio. Die Ferien und Feiertage sind unterrichtsfrei.
  • Alle Kosten und Gebühren werden ausnahmslos per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Hintergrund: Wenn alle Teilnehmer die Unterrichtsgebühr monatlich bei uns selber bezahlen würden, wäre die Zahlungsabwicklung bei der Größe des Musikstudios umständlich und zeitraubend und würde so die Gebühr nur unnötig für Sie erhöhen.
  • Die jeweilige schriftliche Ankündigung der Abbuchung und des Betrages nach dem SEPA Lastschriftverfahren entfällt, da der Zeitpunkt (immer um den 15. eines Monats für den laufenden Monat) und Betrag der Abbuchung bekannt sind.
  • Weitere Kosten: Fahrtkosten der Lehrer und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind bereits in der Kursgebühr enthalten und werden nicht gesondert berechnet. Es entstehen lediglich in bestimmten Abständen noch geringe zusätzliche Kosten je Teilnehmer für das hochwertige Unterrichtsmaterial, welche gesondert per Lastschriftverfahren abgebucht werden.
  • Unser Musikstudio kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn in ihr eine gute Gemeinschaft und Anstandsregeln bestehen. Sehr grobe Verstöße können das Musikstudio berechtigen, einen Schüler vom weiteren Unterricht auszuschließen. Wir glauben jedoch, dass wir wie in der Vergangenheit nicht zu einer solchen Maßnahme gezwungen sein werden.
  • Zum Nutzen der Kinder wünschen wir uns einen guten Kontakt mit den Eltern. Fragen, Vorschläge und kritische Anmerkungen sind uns darum stets willkommen. Wichtige Informationen werden generell per Mail verteilt oder per Mail als Newsletter versandt. Schauen Sie deshalb regelmäßig nach und/oder teilen Sie uns eine gültige Mailadresse mit.
  • Generell wird von Schülern abgesagter oder verpasster Unterricht nicht nachgeholt oder erstattet. Unterrichtsausfall zulasten der Lehrkraft oder der Musikschule werden nachgeholt oder erstattet.
  • Ausnahme: Auch ein Musiklehrer kann krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Natürlich versuchen wir das zu vermeiden. Ein Ausfall pro Schuljahr kann aber muss der Unterricht nicht nachgeholt oder erstattet werden. Fällt der Lehrer länger aus, organisieren wir einen adäquaten Ersatzlehrer oder erstatten die anteiligen Gebühren zurück. In der Regel jedoch bemühen wir uns den Unterricht nachzuholen.
  • Der Unterrichtsvertrag bezieht sich auf den Unterricht selbst und nicht auf einen bestimmte Unterrichtszeiten und/oder Lehrkraft. Diese können auch mal wechseln. In der Regel versuchen wir dies allerdings zu vermeiden.
  • Kursgebühren können von Zeit zu Zeit angepasst und erhöht werden. Dies gilt mit der Anmeldung als akzeptiert. In der Regel geschieht dies zum neuen Schuljahr im September und maximal einmal im Jahr.
  • Kündigungen oder Abmeldungen können jeweils zum 28.02. und/oder 31.08. des lfd. Jahres mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen gekündigt werden. Ein zeitweises Aussetzen des Vertrages ist in Härtefällen in Absprache mit Zustimmung der Musikschulleitung möglich.

 

Zusatz/Abweichung für Musikalische Früherziehung




  • Die Kursgebühr beinhaltet eine Unterrichtsstunde (Dauer 45 Minuten) in der Woche. Die Unterrichtsgebühr entspricht einem Jahresbeitrag, der in 12 gleichen Monatsraten abgebucht wird und auch über die Unterrichtspausen in den Schulferien fortlaufend ist.
  • Wenn mehr als ein Kind einer Familie bei uns unterrichtet wird, ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr für jedes weitere Kind.
    Familien, in denen mehrere Kinder musizieren, verwirklichen eines unserer Hauptziele - die musikalische Gemeinschaft.


Zusatz/Abweichung für Melodikunterricht



  • Der Melodikakurs in der Musikschule findet fortlaufend statt und dauert je nach Entwicklung der Schüler zwischen 10-12 Monaten. Er ist ideal, um auf weiterführenden Instrumentalunterricht vorzubereiten.
Die Vertragsdauer kann also in einen gewissen Rahmen variieren.
  • Eine schriftliche Abmeldung ist hier nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch, wenn der Melodikakurs nach 10-12 Monaten durchlaufen ist.


  • Die Kursgebühr beinhaltet eine Unterrichtsstunde (Dauer 45 Minuten) in der Woche. Die Unterrichtsgebühr erstreckt sich über die o. g. Kurs-Laufzeit und wird in gleichen Monatsraten abgebucht, auch über die Ferien fortlaufend. 


  • Wenn mehr als ein Kind einer Familie bei uns unterrichtet wird, ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr für jedes weitere Kind. 

    Familien, in denen mehrere Kinder musizieren, verwirklichen eines unserer Hauptziele - die musikalische Gemeinschaft. 




 

Zusatz/Abweichung für Gitarrenunterricht / Bassunterricht / Gesangsunterricht / Keyboardunterricht / 
Klavierunterricht / Akkordeonunterricht / Schlagzeugunterricht

  • Der Unterricht ist zeitlich fortlaufend. Der jeweilige, mögliche Einstiegszeitpunkt ist individuell zu erfragen.


  • Die Kursgebühr beinhaltet eine Unterrichtsstunde in der Woche. Die Unterrichtsgebühr ist rechnerisch 1/12-tel der Jahresgebühr, der in 12 gleichen Monatsraten abgebucht wird und auch über die Unterrichtspausen in den Schulferien fortlaufend ist.

    Eine Ermäßigung für ein Zweit- oder Drittkind ist anzufragen.



Datenschutz:

  • Wir geben Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weiter und sie werden ausschließlich von uns verarbeitet. Mit Ihrer Anmeldung in der Musikschule willigen Sie ein, dass wir Ihnen per Mail Newsletter schicken dürfen und gemachte Fotos im Unterricht oder auf Schulkonzerten auf unserer Internetseite verwenden dürfen. Natürlich können sie dies jederzeit schriftlich widerrufen.